GESCHICHTE BEWAHREN & STEUERN SPAREN

Was ist die Afa? Wofür ist diese da?

Alte Gebäude sind etwas ganz Besonderes. In den Wänden steckt meist viel Geschichte, aber auch die besondere Architektur, Raumaufteilung und angewandte Bautechnik mit samt den verwendeten Materialien sorgen für den besonderen Charme historischer Gebäude. Viele dieser Schmuckstücke gibt es nicht mehr. Die noch bestehenden gilt es durch Denkmalschutz gut zu erhalten und vor Verfall sowie Zerstörung zu schützen. So wurde die Denkmalabschreibung (Afa) ins Leben gerufen. Diese Abschreibungsoption bedeutet für den Käufer Steuerersparnisse, die viel Geld einsparen.

Im Einzelnen:


Die Höhe der Sonderabschreibungen bemisst sich nach den Aufwendungen beziehungsweise Baukosten für Sanierung und Renovierung, welche für den Erhalt der Wohnimmobilie notwendig und sinnvoll sind.
Da der Zeitpunkt der Schließung des Kaufvertrages maßgeblich für den Beginn der Abschreibung ist, sind alle ab diesem Zeitpunkt beginnenden Arbeiten beziehungsweise Renovierungs- und Sanierungskosten ansetzbar. Alle entstandenen Kosten durch Sanierung und Renovierung vor Abschluss des Kaufvertrages fließen nicht in die Abschreibung. Daher unser Tipp: Noch vor Beginn der Sanierungsarbeiten kaufen (ca. September 2014)! Nur dann können alle Kosten angesetzt werden. Abschlüsse nach Sanierungsbeginn mindern entsprechend des Baufortschritts die Sonderabschreibungen.
Die Höhe wird nach Fertigstellung durch einen Bescheid der zuständigen Behörde festgestellt.

WICHTIG: Denkmalschutz bedeutet auch, dass seitens der Behörden sehr klar vorgegeben wird, welche Renovierungs- und Sanierungsarbeiten durchgeführt werden dürfen beziehungsweise wie diese auszusehen haben. Diese Hinweise dienen ausschließlich zu Ihrer Information. Sie begründen keinen Rechtsanspruch auf eine bestimmte rechtliche und/oder steuerliche Handhabung, Bescheinigung oder Veranlagung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Aufbereitung kann keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den Hinweisen aufbereiteten Informationen übernommen werden. Als unverbindliche Information kann und will sie eine qualifizierte, auf Ihren Einzelfall spezifizierte rechtliche und/oder steuerliche Beratung nicht ersetzen. Bitte wenden Sie sich hierfür an einen anwaltlichen und/oder steuerlichen Berater Ihres Vertrauens.