Baubeschreibung

BV: MUGGE28
Hier: Baubeschreibung (vorläufig)
Vorbehaltlich der öffentlich, rechtlichen Genehmigung


Diese Baubeschreibung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Diese Baubeschreibung stellt einen momentanen, vorläufigen Arbeitsstand dar. Der Inhalt der Baubeschreibung ist vorbehaltlich der Zustimmung durch die Genehmigungsbehörden. Rechtskräftig wird die bei Abschluss des Kaufvertrages beurkundete Baubeschreibung.

Diese Baubeschreibung bezieht sich auf einen historischen, denkmalgeschützten Altbau. Insbesondere in den Anschlussbereichen zwischen Bestand und neuer Bauleistung können unter Umständen die allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht eingehalten werden. Ansonsten gelten die anerkannten Regeln der Technik, die gültigen DIN- Normen, Bauphysik und Statik sowie die zum Zeitpunkt der Baugenehmigung gültige Energieeinsparverordnung (ENEV 2009). Die Vorgaben der BayBO zur Barrierefreiheit werden nur teilweise erfüllt.


1. Allgemeine Projektbeschreibung

Bei dem Gebäude handelt es sich um ein ehemaliges Fabrikgebäude der „Triumph-Werke" Baujahr 1923/24 geplant vom Architekten Jakob Schmeißner. Das Gebäude ist mit der zugehörigen Vorgarten-Einfriedung in der Denkmalliste als Einzeldenkmal aufgeführt. Im besonderen sind die Hauseingangstüren, Treppenhauszugangstüren, Eingangstüre (Straßenseite) und der Pförtnererker denkmalgeschützt. Im Inneren verbleiben im Erdgeschoss eine zweiflüglige Schwingtüre, die kassetierte Stuckdecke im Flur, die Holzinnenwand mit Glaseinsätzen und Türen sowie ein Flurdurchgangsportal aus denkmalrechtlichen Gründen. Alle behördlichen Auflagen werden bei der Sanierung und Nutzungsänderung des Gebäudes berücksichtigt.
Der sechsgeschossige, traufständige Putzbau mit zurückspringendem Mansardgeschoss und Ziergiebel wird komplett zu Wohnen umgenutzt. An der Hofseite befindet sich ein fünfgeschossiger Anbau direkt an der Nord-West-Grenze. Das Gebäude ist Teilunterkellert.
Erschlossen wird das Gebäude über drei Treppenhäuser auf der Hofseite, die sich an beiden Gebäudeenden und in der Mitte befinden. Einen der Tordurchfahrt zugeordneten Eingang. Es ist für jedes Treppenhaus der Einbau eines Personenaufzuges geplant. Der in späteren Baujahren errichtete Außenaufzug wird vorausgesetzt der Zustimmung durch die Behörde abgebrochen.

Nutzung:

Kellergeschoss:
Nebenräume
Souterrain:
Etagenwohnungen, Teilbereich + Anbau: Nebenräume
Hochpaterre:
Etagenwohnungen
1. Obergeschoss:
Etagenwohnungen
2. Obergeschoss:
Etagenwohungen
3. Obergeschoss:
Etagenwohnungen
4. Obergeschoss und Dachgeschoss mit Spitzboden:
Maisonettenwohnungen


2. Gebäude

2.1 Fassaden
Alle vorhandenen Putzfassaden werden erhalten und gestrichen, schadhafte Stellen werden ausgebessert.
Die Farbgestaltung wird mit der Denkmalbehörde abgestimmt. Die Natursteinfassaden werden gereinigt, Fugen und Fehlstellen werden ausgebessert. Die Innenseiten der Aussenwände erhalten, soweit gemäß Wärmeschutzberechnung erforderlich, eine innenliegende Dämmung. Die Ausführungsart oder die Dämmstoffstärke wird nach Berechnungen - Angaben des Sachverständigen für Wärmeschutz bemessen. Die Fassade im Bereich des abgebrochenen Außenaufzuges wird in Absprache mit den Genehmigungsbehörden harmonisch ergänzt.
Vorhandene Verblechungen, wie z. B. Fensterbleche, Regenrinnen, Abdeckungen, Fallrohre etc. werden erneuert. Die Fensterbleche und sonstigen neuen Verblechungen werden aus Titanzinkblechen hergestellt. In Bereichen von Ausgängen zu Balkonen und Terrassen erfolgt der Einbau von Fenstertüren (keine barrierefreie Ausführung möglich). Der Zugang in das Treppenhaus 2 wird, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Genehmigungsbehörden verlegt.

2.2 Balkone
Die Größe und die Ausführung der Balkone richten sich nach der Genehmigungsplanung unter Voraussetzung
der Zustimmung durch die Behörden. Die Balkone werden in Ständerkonstruktion ausgeführt. Es werden entsprechende Punktfundamente erstellt. Die Befestigung erfolgt gemäß den statischen und brandschutztechnischen Angaben. Zur Absturzsicherung erhalten die Balkone endbehandelte beschichtete Geländer in Abstimmung mit den Behörden. Die Balkonbodenplatten werden als (zementgebundene) Fertigteilplatten oberflächenfertig (einschl. 3-seitiger Aufkantung) ausgeführt.
Die Balkone im 3. Obergeschoss erhalten eine endbehandelte und (beschichtete) Stahl- und Glasüberdachung, farblich abgestimmt an die Gesamtkonstruktion. Die Balkone sind nicht barrierefrei begehbar.

2.3 Vordächer

Die Hauseingänge an der Hofseite werden von Stahl- und Glasvordächern, vorausgesetzt einer Zustimmung durch die Behörde, geschützt und gestalterisch an die Balkone abgestimmt.


3. Dach

3.1 Dacheindeckung und Dachdämmung
Die Dachdämmung erfolgt nach Vorgabe der Fachingenieure und nach den sich aus der EnEV (2009) ergebenden wärmeschutztechnischen Anforderungen für Altbausanierungsobjekte unter Denkmalschutz.
Die Bestandsdachflächen erhalten eine neue Dachdeckung, Farbe in Absprache mit der Behörde. Die bestehenden Dachgauben erhalten eine Titanzink-Abdeckung. Bestehende und eventuell neue Brandwände werden über Dach gezogen und verblecht.

3.2 Loggien
Die Loggien im 4. Obergeschoss benötigen die Zustimmung der Genehmigungsbehörden. Die bestehenden Öffnungen (ehemaligen Fenster) verbleiben oder werden ähnlich ergänzt. Die Oberkante der Brüstungen wird ähnlich den Fensterblechen mit Titanzink verblecht. Die Loggien erhalten einen Bodenaufbau bestehend aus Dämmung, Abdichtung und einem Belag aus Barfussdielen. Die Wände werden verputzt. Die genaue Ausführung wird mit den Genehmigungsbehörden abgestimmt. Die Logien sind nicht barrierefrei begehbar.

3.3 Dachterrasse auf Anbau
Die Dachterrasse an Stelle des Pultdaches wird unter Voraussetzung der Zustimmung durch die Behörden und des Nachbarn in der Größe des genehmigten Antrags erstellt. Zur Absturzsicherung an der Dachterrasse verbleibt die massive Brüstung an 2 Seiten, falls notwendig wird diese ergänzt. Zur Hofseite wird ein endbehandeltes beschichtetes Geländer in Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden errichtet.

3.4 Dachflächenfenster
Im Dachgeschoss werden an der Straßenseite zwischen den bestehenden Dachgauben Dachflächenfenster ausgeführt. An der Hoffassade werden großflächige Dachflächenfenster eingesetzt. Die geplante Größe und Ausführung benötigt die Zustimmung der Denkmalbehörde und ist derzeit nicht abschließend geklärt.


3.5 Dachaustritte (2.Rettungsweg)
Für die Maisonettewohnungen werden im 4. Obergeschoss Dachaustritte notwendig, um die Personenrettung durch die Feuerwehr zu gewährleisten.


4. Rohbau

4.1 Abrissarbeiten
Alle verschlissenen Bauteile werden entfernt. Einbauteile, wie Fenster, Türen, Bodenbeläge, Haustechnik außer denkmalgeschützte Bauteile werden entfernt. Der nicht mehr notwendige Außenaufzug wird unter Voraussetzung des Einverständnisses der Genehmigungsbehörde abgerissen. Die Lichtschächte im Hof werden abgebrochen und verfüllt. Die Decken werden für die drei Aufzüge und die wohnungsinternen Treppen gemäß den statischen Berechnungen geöffnet.

4.2 Keller
Die Bestandskeller werden grundsätzlich nicht ertüchtigt. Abdichtungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Die Kellerwände werden innenseitig weiß gestrichen.

4.3 Fundamente

Neue Fundamente für Aufzugswände, Balkone, Treppen an Hauseingängen etc. werden aus Stahlbeton nach statischer Bemessung ausgeführt.

4.4 Wände
Neue, tragende Innenwände an Treppenhäusern werden in der Regel gemäß Planungsvorgaben in Mauerwerk ausgeführt. Die Wände des Aufzugsschachtes werden in Massivbauweise nach statischer Berechnung und nach Vorgaben des Schallschutzes ausgeführt. Beschädigtes Bestandsmauerwerk z.B. in den Treppenhäusern oder nicht notwendige bestehende Öffnungen werden mauerwerksmäßig ergänzt.

4.5 Geschossdecken

Die vorhandenen Decken der Wohnetagen werden überprüft und entsprechend den statischen und technischen Erfordernissen erhalten und falls notwendig ertüchtigt, notfalls abgebrochen und durch neue Stahlbetondecken ersetzt. Die Geschossdecken im Bereich der Wohnungen erhalten einen komplett neuen Fußbodenaufbau mit Trittschalldämmung. Es können aufgrund der bestehenden Höhen Absätze z. B. im Bereich der Wohnungstüren sowie Höhenunterschiede im Bereich der Balkontüren auftreten.


5. Ausbau

5.1 Treppenhäuser/ Aufzüge
Die bestehenden Treppenhäuser werden hinsichtlich Statik, Brand- und Schallschutz überprüft. Der Treppenbelag wird ausgetauscht. Es erfolgt der Einbau von einem Personenfahrstuhl je Treppenhaus. Das Kellergeschoß kann aus technischen Gründen nicht mit Aufzügen erschlossen werden. Das mittlere Treppenhaus ist nicht bis in den Keller geführt. Wände und Decken werden malermäßig aufbereitet. Das Treppengeländer wird soweit möglich überarbeitet. Sollten die Vorgaben der Bauaufsicht und der DIN durch eine Überarbeitung nicht erfüllt werden können, wird das Geländer (durch ein lackiertes Stahlstabgeländer mit Holz- oder Edelstahlhandlauf) ersetzt oder der Bestand entsprechend aufgearbeitet. Farbkonzept und Geländerkonstruktionen des Treppenhauses erfolgen in Absprache mit den Genehmigungsbehörden.
Die Aufzüge werden bis in das 4.Obergeschoss geführt. Das Dachgeschoss (obere Maisonetteebene), sowie das Kellergeschoss erhalten keine Haltestellen. Der Fahrkorb der Aufzüge wird abweichend zur Bayerischen Bauordnung Art. 37 nicht zur Aufnahme von Krankentragen geeignet sein.

5.2 Innenwände

Neu zu erstellende, nicht tragende Innenwände werden als Metallständerwände, mit Gipskarton beplankt und nach statischen, schallschutz- und brandschutztechnischen Planungsvorgaben ausgeführt. In Feuchtbereichen erhalten die Wände imprägnierte Gipskartonplatten.
Im Hochparterre (Wohnung H.4) besteht eine denkmalgeschützte Holzinnenwand mit Glasfüllungen. Diese wird in Absprache mit der Denkmalbehörde instand gesetzt und gestrichen, Gläser soweit notwendig werden ersetzt.

5.3 abgehängte Decken und Deckenuntersichten
Abhängig von den Forderungen des Brandschutz- und Schallschutzgutachters oder zur Verkleidung von Trägern und Installationen u. dgl. werden die Decken in Teilbereichen mit Gipskarton abgehängt. Die abgehängte Decken oder Verkofferungen aus Gipskarton erhalten eine Metall-Unterkonstruktion. Aufgrund von technischen Änderungen oder Ergänzungen kann es hier zu Umplanungen kommen.
In nicht abzuhängenden Bereichen werden die Bestandsdecken und bestehenden Unterzüge nach Erfordernis gespachtelt bzw. verputzt und weiß gestrichen. Es wird darauf hingewiesen, dass die einzelnen Raumhöhen auch innerhalb der Wohnungen voneinander abweichen können.
Die Kellerdecke erhält bei Bedarf, soweit gemäß Wärmeschutzberechnung erforderlich, eine unterseitige Dämmung in Stärke des Nachweises.
Die kassetierte Stuckdecke (Wohnung H.4) im Flur des Hochparterre wird gemäß Vorgaben des Denkmalschutzes überarbeitet.

5.4 Fenster, Fenstertüren
Alle Fenster werden erneuert. Die Ausführung erfolgt mit Holz- oder Alurahmen, Verglasung nach den Anforderungen des Schall- und Wärmeschutzes(Lüftung), ein- oder mehrflügelig, Ansicht und Teilung nach Vorgabe der Genehmigungsbehörden. Gegebenenfalls werden Zustromöffnungen eingebaut. Die Farbe der Fenster richtet sich nach dem Farbkonzept und den Vorgaben der Genehmigungsbehörden. Fensterbrüstungen erhalten Innenfensterbänke aus Betonwerksteinbank. Absturzsicherungen, wenn notwendig, werden aus endbehandelten beschichteten Stahlstäben gemäß den bauaufsichtlichen Anforderungen angebracht, Farbe angepasst an Balkone. Der denkmalgeschützte kleine Erker am Eingangsbereich wird bearbeitet.


5.5 Innentüren
Alle Innentüren werden erneuert. Es wird, soweit die örtlichen Gegebenheiten es zulassen eine Türhöhe von min. 2,00m oder mehr ausgeführt. Die Türblätter werden als Röhrenspantüren mit Umfassungszarge in weiß ausgeführt. Die Beschläge sind Edelstahl – matt, Glasschiebetüren werden als Sonderwunsch ausgeführt.
Die Türen der denkmalgeschützten Holzinnenwand und am internen Treppenhaus im Erdgeschoss werden in Absprache mit der Denkmalbehörde instand gesetzt und gestrichen. Gläser soweit notwendig werden ersetzt.

5.6 Wohnungseingangstüren

Die Ausführung der Wohnungseingangstüren erfolgt als vollwandige, dicht- und selbstschließende Holztüren (Klimaklasse 2), Farbe nach Farbkonzept und Absprache mit Behörden und Spion sowie passender Umfassungszarge aus Holz oder Stahl und 3-Punkt-Verriegelung. Die Drückergarnitur wird in Edelstahl mit feststehendem Knauf außen ausgeführt. Es wird eine zentrale Schließanlage für die Schließung der Wohnungen, des Hauseingangs und der Kellerabgangstüre zur Ausführung kommen. Auch in diesem Schließsystem enthalten ist das zur jeweiligen Wohnung gehörende Kellerabteil. Die Briefkästen haben einen gesonderten Schlüssel.

5.7 Innentreppen-Maisonette

Es werden lackierte Stahltreppen mit Holzstufen eingebaut. Die Farbe des (lackierten) (Stahl)stabgeländers wird an die Treppenkonstruktion angepasst. Standardfarbe entsprechend dem Farbkonzept.

5.8 Wand- und Deckenbeläge

Neu erstellte Gipskarton-Metallständerwände werden malerfertig gespachtelt (Q 2) und gestrichen. Neu erstellte Massivwände werden verputzt und weiß gestrichen. Auf Bestandswänden werden bei Erfordernis Alt-Anstriche und vorhandene Wandverkleidungen entfernt. Die Oberflächen werden bei Erfordernis gespachtelt oder verputzt. Aufgrund der Gebäudesubstanz/ des Bestands sind nicht alle Wand- und Deckenflächen DIN- bzw. fluchtgerecht. Unebenheiten an Bestandswänden stellen daher keinen Baumangel dar.

5.9 Bodenaufbau

In allen Wohngeschossen wird ein schwimmender Estrich auf Dämmung eingebaut. Die Dämmstoffstärken und Ausführungsarten sind abhängig von der jeweilig vorgefundenen Altbausubstanz.

5.10 Fliesenarbeiten
Bäder und WC:
Böden und Teilbereiche der Wände werden mit Steingut bzw. Feinsteinzeugfliesen im Dünnbett belegt. Mindestens werden die Wände mit Fliesen im Spritzwasserbereich nach Vorschrift belegt. Die Dachschrägen erhalten keinen Fliesenbelag. Die Bodenflächen und Wandflächen im Spritzwasserbereich erhalten eine geeignete Abdichtung gegen Feuchtigkeit (gemäß ZDB-Merkblatt). Alle erforderlichen Dehnungsfugen werden elastisch versiegelt.

3 unterschiedliche Stilrichtungen stehen zur Auswahl
:

Variante 1
Betonoptik- 3 Farbvarianten, Feinsteinzeug 60 X 60 cm, auf Boden und Wände

Variante 2
Boden: Holzoptik – 3Varianten, Feinsteinzeug glasiert 20 x 80 cm
Wände: beige matt, 30 x 60 cm, mit Glasmarmorbordüre (aus Mosaikplatten geschnitten)

Variante 3

Boden. Feinsteinzeug anthrazit/ schwarz – 2 Varianten, 30 x 60 cm
Wände: weiß matt oder glänzend 30 x 60, mit Glasmarmorbordüre (aus Mosaikplatten geschnitten) schwarz/ anthrazit - 2 Varianten

Küchen:
Böden werden mit Steingut bzw. Feinsteinzeugfliesen im Dünnbett belegt, alternativ Fertiparkettfußbode
(siehe Punkt 5.11)


Treppenhäuser 1-3 und Eingangsbereiche:

Die Stufen und Podeste werden soweit technisch herstellbar mit Feinsteinzeugplatten belegt, Farbe und Format in Absprache mit der Denkmalbehörde.


5.11 Bodenbeläge

Es werden in allen Dielen, Windfängen, Garderoben, Speisen, Fluren, Abstellräumen, Studios, Schlaf-, Wohn- und Kinderzimmern Fertigparkettfußböden in Eiche, Buche, Ahorn oder Walnuß nach vorgelegten Mustern eingebaut.

5.12 Malerarbeiten

Wohnungen:
In allen Räumen werden die Wände und Decken weiß, wischfest gestrichen. Die Decken werden ebenfalls weiß gestrichen. Nichtgeflieste Wände bzw. Wandbereiche in den Bädern erhalten eine gespachtelte Oberfläche und einen Anstrich mit weißer Farbe, Qualitätsanspruch Q 2.
Treppenhäuser/ Eingangsbereiche:
Alle Wände und Untersichten werden gemäß Farbkonzept in Abstimmung mit der Denkmalbehörde gestrichen.
Keller:
Die Kellerwände und -decken bleiben unbehandelt oder werden verbandelt.

5.13 Sanitärbereiche
Die Ausstattungsgegenstände wie Armaturen, Bade oder Duschwannen, Waschtische, Toiletten kommen gemäß nachfolgender Beschreibung aus dem Lieferprogramm der Firma Richter+Frenzel zur Ausführung. Die Anordnung der Objekte erfolgt gemäß den Planungsvorgaben und den vorgegebenen Einbaumöglichkeiten. Einen Waschmaschinenanschluss gibt es je nach räumlicher Eignung im Bad, oder im Abstellraum.

WC:
Richter+Frenzel, MY Style
Waschtisch:
Richter+Frenzel. MY Style, Mystyle-Waschtischarmatur
Dusche:
Richter+Richter, Serie Optiset, Mystyle-AP Brausearmatur
Wanne:
Richter+Frenzel, Serie Optiset, Mystyle-AP Badearmatur


6. Außenanlagen

Die Konzeption der Außenbereiche erfolgt in Abstimmung mit den Behörden. Es werden Wege, Grünflächen und Unterstände für Mülltonnen errichtet. Auf der Hofseite wird ein Kinderspielplatz in Größe der behördlichen Auflagen errichtet. Die Souterrainwohnungen erhalten kleine Terrassen.
Die Straßenvorfläche bleibt als begrünte Gemeinfläche ohne aktive Nutzung erhalten.
Die Einfriedung an der Straßenseite ist denkmalgeschützt. Die Natursteinmauern werden gereinigt, Fugen und Fehlstellen werden ausgebessert. Die Holzlatten werden ausgebessert und falls notwendig erneuert. Farbe und Ausführung in Absprache mit den Genehmigungsbehörden.


7. PKW-Stellplätze

Es ist ein zum Teil unterirdisches mechanisches Parksystem im Hof geplant (z.B. Parklift der Fa. Wöhr).


8. Haustechnik

8.1 Sanitärinstallation
8.1.1 Allgemeine Vorbemerkungen
Sämtliche Schmutzwasser- und Bewässerungsleitungen werden bis zum Übergabepunkt an der Gebäudeaußenkante komplett erneuert.

8.1.2 Entwässerung

Für alle Schmutzwasserfallleitungen kommen Guss- (SML) oder schallgedämmte Kunststoffrohre zum Einsatz. Für alle Anschlussleitungen innerhalb der Wohnungen werden Kunststoffrohre (HT) verwendet.

8.1.3 Bewässerung

Die Kalt-, Warm- und Zirkulationswasserleitungen werden als Kunststoffverbundrohre ausgeführt. Souterrainwohnungen mit Terrassen erhalten einen Gartenwasseranschluss. Für die Gemeinschaftsflächen wird ein gesondert gezählter Gartenwasseranschluss vorgesehen.

8.1.4 Verbrauchserfassung

Die Verbrauchserfassung je Wohnung erfolgt getrennt für Kalt- und Warmwasser. Jede Wohnung erhält die Vorinstallation zum Einbau verbrauchsabhängiger Zähleinrichtungen gemäß den bestehenden Verordnungen. Die Messgeräte werden auf Mietbasis geliefert.

8.2 Lüftung

Ein Bad oder WC pro Wohnung oder innenliegende Bäder und WCs werden mechanisch entlüftet. Die Laufzeit des Lüfters wird über ein Nachlaufrelais geregelt. Lüftungskonzept nach den Vorgaben der Genehmigungsbehörden.

8.3 Heizungsinstallation
8.3.1 Wärmeversorgung, zentrale Warmwasserbereitung
Die Wärmeversorgung und Warmwasserbereitung der Wohnungen erfolgt durch eine Fernwärmeübertragestation im Keller.

8.3.2 Heizflächen und Zubehör
Es werden in den Wohnräumen Heizkörper gemäß Heizflächenberechnung eingebaut. In Nebenräumen (wie Abstellräume, Dielen) oder im Raumverbund können gemäß Normen und nach ENEV (2009) keine Heizkörper notwendig sein. Alle Heizkörper erhalten einen Raumthermostat zur Regelung der Temperatur. Kühl- bzw. Klimaanlagen sind nicht vorgesehen. Je Bad wird zusätzlich ein Handtuchheizkörper in weiß vorgesehen.

8.3.3 Verbrauchserfassung
Die Verbrauchserfassung erfolgt in den Technikräumen getrennt nach Heizung und Wassererwärmung durch zu mietende Wärmemengenzähler. Die weitere Verbrauchserfassung erfolgt über in den Wohnungen installierte und zu mietende Wärmemengenzähler.

8.4 Elektroinstallation
8.4.1 Allgemeine Vorbemerkungen
Die Elektroinstallation erfolgt als Neuinstallation. Das Haus erhält in Abstimmung mit dem Energieversorgungsunternehmen im Hausanschlussraum einen Hausanschlusskasten mit Zuleitung aus dem Netz des ortsansässigen Energielieferanten. Jede Wohnung erhält einen separaten Zähler mit Zuleitung zur Unterverteilung in der Wohnung.
Die Installation erfolgt in den Wohnungen, im Treppenhaus und in den Eingangsbereichen unter Putz und in
allen weiteren Bereichen auf Putz (z.B. Keller und Dachboden).

8.4.2 Zähler, Unterverteilungen, Verbrauchserfassungen

Als Standort für die Zählerverteilungen ist ein Hausanschlussraum vorgesehen. Die Zählerplätze werden
gemäß Vorschriften ausgeführt. Für Anlagen in allgemein genutzten Bereichen, wie z. B. Treppenhäuser, Kellerräume, Außenanlagen, Türsprechanlagen, Antennenanlage und Heizung werden jeweils separate Zählerplätze vorgesehen.

8.4.3 Wohnungen
Es kommen Schalter und Dosen in Ausführung und Anzahl nach Richtlinie in allen Räumen zur Ausführung.


9. Sonstige Bauteile

9.1 Abstellräume
Jede Wohneinheit erhält ein Kellerabteil. Die neuen Abtrennungen erfolgen durch verzinkte Metall-Lamellen einschließlich Türen, ohne Farbbeschichtung.

9.2 Schließanlage / Briefkästen
Die einzelnen Briefkästen sind nicht im Schließsystem enthalten. Die Briefkastenanlagen werden als freistehende Anlagen in der Nähe der Hauseingangstüren oder am Eingangsbereich an der Straßenseite außen montiert, Farbe analog der Balkone. Das Klingelfeld und die Sprechstelle für die Gegensprechanlage sind in dieser Anlage integriert.

9.3. Haustüren und Kellerabgangstüren
Die vorhandenen Haustüren werden aufgearbeitet oder in optischer Anlehnung an das historische Vorbild in Absprache mit der Denkmalbehörde neu erstellt. Die Kellerabgangstüren werden erneuert, Ausführung in Stahlblech.
Der denkmalgeschützte kleine Erker am Eingangsbereich wird bearbeitet.


10. Endreinigung

Eine Baureinigung der Wohnungen erfolgt vor der Übergabe. Nach Bezugsfertigstellung aller Wohnungen erfolgt eine Endreinigung der Gemeinflächen des Gebäudes.


11. Schlussbemerkung

Die vorliegende Baubeschreibung definiert den Leistungsumfang des Auftragnehmers und die zur Verwendung vorgesehenen Materialien auf Basis der derzeitigen Planung und Entwicklung. Der Auftragnehmer behält sich Änderungen der Bauausführung vor. Dies gilt insbesondere im Falle behördlicher Auflagen oder technischer Erfordernisse (konstruktive oder haustechnische Belange), in Fällen gestalterischer Weiterentwicklung (Form, Farbe o. ä., insbesondere im Bereich der Fassade) oder aus Gründen des wirtschaftlichen Bauablaufes. Im Falle der Änderung der Bauausführung gewährleistet der Verkäufer eine soweit möglich gleichwertige Qualität. Ausführungsänderungen in der Baubeschreibung bleiben ausdrücklich vorbehalten.